Für die Erstbeschaffung und für die Ersatzbeschaffung werden Fördermitteln von der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zur Verfügung gestellt. Diese Mittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und betragen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten. Gefördert wird die Beschaffung von Bürgerbusfahrzeugen aber nur, wenn eine jährliche Betriebsleistung von 20.000 Wagen-km im Linienverkehr nach §42 PBefG erreicht wird.

Der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN), der Landkreis Verden und der Flecken Ottersberg beteiligten sich an der Finanzierung der Ottersberger Busse. Der Flecken Ottersberg gleicht zudem das jährliche systembedingte Betriebskosten-Defizit aus und hat einen Carport zur Verfügung gestellt. 

Das Konzept Bürgerbus leidet nach wie vor unter dem Problem der Nichtanerkennung der Gemeinnützigkeit, was es unmöglich macht, für die Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeit der Mitglieder und eine Weiterentwicklung des Angebotes Spendengelder einzuwerben.

Da sich die Bürgerbus-Betriebe - trotz geringer Betriebskosten – in der Regel nicht selbst finanziell tragen können, sind sie auf Sponsoren, die z. B. die Busse als Werbeträger nutzen oder auf den Monitoren werben, angewiesen.